Freigabe von Gehaltszahlungen/ Service-RZ-Verfahren

Geben Sie Ihre Zahlungsaufträge (z.B. Lohn-/Gehaltszahlungen), die von einem Service-Rechenzentrum (SRZ) – z.B. DATEV – eingereicht werden, einfach online frei.

Vorteile:

  • Keine Übermittlung von Begleitzetteln mehr notwendig
  • Verarbeitung am vorgegebenen Termin
  • Flexible Freigabe rund um die Uhr von überall möglich
  • Nutzen Sie Ihren bestehenden OnlineBanking-Zugang – keine weitere Freischaltung erforderlich.

Sie haben noch keinen OnlineBanking-Zugang?
Sprechen Sie gerne Ihren Kundenberater an oder wenden Sie sich telefonisch an unser Digitales Banking unter 0461 40215-8888

Alternativ können Sie Ihren OnlineBanking-Zugang bequem von Zuhause aus freischalten:

 

Freigabe in der OnlineBanking mit Anmeldung über unsere Homepage mit PIN/TAN

Melden Sie sich im OnlineBanking an.

Unter "Banking & Verträge" und danach unter  "Aufträge" können Sie unter dem Punkt „Dateiverarbeitung“ die für Sie eingestellten SRZ Dateien einsehen und freigeben.

Freigabe VR-Networld Sofware und PIN/TAN oder HBCI

  • Wählen Sie in der VR-NetWorld-Software den Menüpunkt [Startseite] [ZV-Dateien Freigabe]
  • Rufen Sie den Bestand offener Aufträge über den Button [Aktualisieren] ab
  • Wählen Sie die Aufträge, die Sie ausführen möchten und klicken auf den Button [Freigeben]

Freigabe Profi cash und PIN/TAN oder HBCI

  • Wählen Sie in Profi cash den Menüpunkt [Datentransfer] , [Dateifreigabe] und dann [Freigabe ZV-Datei über HBCI].
  • Aktualisieren Sie den Bestand offener Aufträge über den Button [Bestand abholen]
  • Wählen Sie die Aufträge, die Sie ausführen möchten und klicken auf den Button [Datei(en) freigeben]

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Digitales Banking unter 0461 40215-8888 .

Was muss mein Steuerberater beachten/ändern?

Für Ihren Steuerberater besteht kein Handlungsbedarf. Die Zahlungsaufträge werden auf dem gleichen Weg wie bisher über das Service-RZ (z.B. DATEV) an uns übermittelt.

Sie erhalten von Ihrem Steuerberater auch weiterhin einen Begleitzettel, um die freizugebenden Aufträge kontrollieren zu können.

Lediglich die Freigabe durch Sie erfolgt online, der Versand des Begleitzettels per Fax oder E-Mail an uns entfällt.

Funktioniert die Freigabe auch mit Banking-Software anderer Hersteller ?

Inzwischen bieten viele Anbieter die Funktion an, bitte wenden Sie sich hierzu an den Anbieter Ihrer Banking-Software.

Kann ich auch das EBICS-Verfahren zur Freigabe nutzen?

Sie können Service-RZ-Aufträge auch über das EBICS-Verfahren freigeben. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir die Funktion in Ihrem EBICS-Zugang für Sie freischalten.