Einlagensicherung

Unser Schutzsystem für Ihr Geld

Ihre VR Bank Nord eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.

Einlagensicherung verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR)

So schützen wir Ihre Einlagen

Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und insbesondere so die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.

Doppelter Schutz für Ihre Einlagen

Neben der Sicherungseinrichtung des BVR als freiwilliges institutsbezogenes Sicherungssystem erfüllt die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH zusätzlich zu ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem auch die gesetzlichen Anforderungen, im Falle der Insolvenz einer angeschlossenen Bank eine reibungslose Einlegerentschädigung nach Maßgabe  Einlagensicherungsgesetzes zu gewährleisten. Die Einlagen unserer Kunden sind durch dieses duale System quasi doppelt abgesichert.

Diese Einlagen sind geschützt

Grundsätzlich sind folgende Einlagen geschützt: Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie von Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Seit Bestehen des genossenschaftlichen Institutsschutzes ist es aber noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen. Demnach musste auch noch nie ein Einleger entschädigt werden.

Häufige Fragen zur Einlagensicherung

Welche Institute werden vom dualen System des BVR geschützt?

Geschützt werden alle angeschlossenen Mitgliedsinstitute. Dazu zählen alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie zum Beispiel die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die TeamBank.

Was bedeutet der gesetzliche Entschädigungsanspruch für mich?

Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben im Falle der Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes. Die betreffende Deckungssumme beträgt EU-weit einheitlich grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde je Kreditinstitut. Das heißt, bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden, die beim selben Kreditinstitut gehalten werden, addiert. Hält ein Einleger zum Beispiel 80.000 Euro auf einem Sparkonto und 30.000 Euro auf einem Girokonto, werden ihm insgesamt lediglich 100.000 Euro erstattet. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.

Wie können Sie sich als Kunden die Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Sicherungssystemen bestätigen lassen?

Ihre VR Bank Nord eG bestätigt Ihnen als Kunde die Zugehörigkeit durch Vorlage der "Urkunde über die Zugehörigkeit zur BVR Institutssicherung GmbH und zur Sicherungseinrichtung des BVR“. Sie können sich auch per Brief oder per E-Mail direkt an die BVR Institutssicherung GmbH oder den BVR wenden und um eine entsprechende Auskunft bitten.

Wie werden die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH geprüft und überwacht?

Wie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem in Europa werden auch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH von der nationalen Bankenaufsicht überwacht. Dies sind in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Hinzu kommen Auskunftspflichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.